Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Mit  der  zur  Empfangnahme  des  Kapitals  präsentirten  Schuldverschreibung
sind  auch  die  dazu  gehörigen  Zinskupons  der  späteren  Fälligkeitstermine  zurück
zuliefern.  Für  die  fehlenden  Zinskupons  wird  der  Betrag  vom  Kapitale  ab.
gezogen.

Die  gekündigten  Kapitalbeträge,  welche  innerhalb  dreihig  Jahren  nach  dem
Rückzahlungstermine  nicht  erhoben  werden,  sowie  die  innerhalb  vier  Jahren  nicht
erhobenen  Zinsen,  verjähren  zu  Gunsten  des  Kreises.

Das  Aufgebot  und  die  Amortisation  verlorener  oder  vernichteter  Schuldverschreibungen
  erfolgt  nach  Vorschrift  der  Allgemeinen  Gerichtsordnung  Thl.  I.
Titel  51.  SI#  120.  sequ.  bei  dem  Königlichen  Kreisgerichte  zu  Darkehmen.

Zinskupons  können  weder  aufgeboten,  noch  amortisirt  werden.  Doch  soll
demjenigen,  welcher  den  Verlust  von  Zinskupons  vor  Ablauf  der  vierjährigen
Verjährungsfrist  bei  der  Kreisverwaltung  anmeldet  und  den  stattgehabten  Besitz
der  Zinskupons  durch  Vorzeigung  der  Schudverschreiung  oder  sonst  in  glaubhafter
  Weise  darthut,  nach  Ablauf  der  Verjährungsfrist  der  Betrag  der  angemeldeten
  und  bis  dahin  nicht  vorgekommenen  Zinskupons  gegen  Quittung
ausgezahlt  werden.

Mit  dieser  Schuldverschreibung  sind.  halbjährige  Zinskupons  bis  zum
Schlusse  des  Jahres  ausgegeben.  Für  die  weitere  Zeit  werden  Zinskupons
auf  fünfjährige  Perioden  ausgegeben.  Die  Ausgabe  einer  neuen  Zinskupons-Serie
  erfolgt  bei  der  Kreis-Kommunalkasse  zu  Darkehmen  gegen  Ablieferung  des
der  älteren  Zinskupons.  Serie  beigedruckten  Talons.  Beim  Verluste  des  Talons
erfolgt  die  Aushändigung  der  neuen  Zinskupons-Serie  an  den  Inhaber  der
Schuldverschreibung,  sofern  deren  Vorzeigung  rechtzeitig  geschehen  ist.

Zur  Sicherheit  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  der
Kreis  mit  seinem  Vermögen.

Dessen  zu  Urkund  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift
  ertheilt.

Darkehmen,  den  z1ten  .  ..  18.

Die  ständische  Finanzkommission  für  den  Chausseebau  im  Darkehmer
Kreise.

Pro--