Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr. 6993.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der 
Stadt Aschersleben, Regierungsbezirks Magdeburg, zum Betrage von 
55,000 Thalern. Vom 18. Januar 1868, 
Wi Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Mreußen 2c. 
Nachdem der Magistrat der Stadt Aschersleben im Einverständnisse mit 
der dortigen Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, zum Bau 
des St. Elisabeth. Hospitales und zur Ausfübrung mehrerer städtischen Bauten, 
flasterungen r2c. eine Anleihe von 55,000 Thalern aufnehmen und zu diesem 
wecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene und Seitens der 
Gläubiger unkündbare Stadt-Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir 
in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. (Gesetz= Samml. für 
1833. S. 75.) durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung und Veraus- 
gabung von fünfundfunfzig Tausend Thalern Ascherslebener Stadt-Obligationen, 
welche nach dem anliegenden Schema in 110 Apoints à 500 Rthlr. auszufertigen, 
mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen und vom 1. Januar 1870. ab nach 
dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung oder auch durch Ankauf mit 
mindestens drei Prozent der Kapitalschuld unter Hinzurechnung der durch die 
Tilgung ersparten Zinsen alljährlich zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte 
Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern 
der Obligationen in Ansehung ibrer VWfrchigung eine Gewährleistung Seitens 
des Staates zu bewilligen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhündigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 18. Januar 1868. 
(1. 8.)Wilheim. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
  
Dropmz Sachsen, Negierungebezirk Magdeburg. 
(Ascherslebener Stadtwappen.) 
Obligation 
der Stadt Aschersleben 
über . 
Fünfhundert Thaler Preußisch Kurant. 
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vvrr . 
(Gesetz= Samml. 18. S.) 
Der Magistrat der Stadt Aschersleben beurkundet und bekennt hiermit, daß da 
Inhaber dieser Obligation fünfhundert Thaler Preußisch Kurant, deren Emphns 
in-
	        
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