Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg. 
Erster (bis .....) Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Friedländer Kreises 
Littr. .. ... % „ 
IV. Serie 
über . .. Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
..... Thaler.....Silbcrgrofchcn. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
nn .und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation 
für das Halbjahr oodorvro ... bts mit (in Buch- 
staben) Thalen Silbergroschen bei der Kreis-Konmmunal- 
kasse zu Domnau. 
Domnau, den nr . . ... 18. 
ç (Stempel.) 
Die ständische Kommission des Friedländer Kreises. 
(Namen.) 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn 
dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren 
nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffen- 
den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder 
Faksimilestempeln gedruckt werden, doch mus jeder Sinskupon mit der eigenhändigen 
Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. 
(Nr. 7021.) Pro-
	        
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