Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Friedländer Kreises IV. Serie. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Friedländer Kreises 
Littr. — über . Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die ### Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18 bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Domnau, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten 
Inhabers der Obligation kein Widerspruch ergangen ist. 
Domnau, den 1en 18. 
(Stempel.) 
Die ständische Kommission des Friedländer Kreises. 
Anmerkung. 4# 
1. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder 
Faksimilestempeln gedruckt werden, jedoch muß jeder Talon mit der eigenhändigen 
Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. ' 
. Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattseite unter den beiden letzten 
Zinskupons mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken: 
  
EEEIIII LEEIII 
  
Talon. 
  
  
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
  
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(N. v. Decker).
	        
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