Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr. 7044.) Allerhöchster Erlaß vom 24. Februar 1868., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis- 
Chaussee von Dähre im Kreise Salzwedel, Regierungsbezirk Magdeburg, 
bis zur Kreisgrenze bei Schmölau in der Richtung auf Bodenteich. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen Aus- 
bau der Straße von Dähre im Kreise Salzwedel, egierungsbezirk Magdeburg, 
bis zur Kreisgrenze bei Schmölau in der Richtung auf Bodenteich, durch den 
Kreis Salzwedel genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem genannten Kreise das 
Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen 
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach 
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese 
Straße. Zugleich will Ich dem Kreise Salzwedel gegen Uebernahme der künf- 
tigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des 
Chaussergeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gel- 
tenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim- 
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden 
usätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Sn von 
ln angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizei= Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 24. Februar 1868. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
(Nr. 7045.)
	        
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