— 337 —
Die Ausgahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
abe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Kommunalkasse in Angerburg, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. »
Mit der zur umsangahn des Kapitals präsentirten Schuldverschreibun
find auch die dap gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück-
zuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale ab-
gezogen.
Die gekundigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen
verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Thl. I.
Titel 51. S#h. 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgrrichte zu Angerburg.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. och soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung ammeldet und den stattgehabten Besitz
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub-
hafter Weise darthut, nach Hau der Verjährungsfrist der Betrag der angemel-
deien und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung ausgezahlt
werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons bis zum
Schlusse des Jahres .. .. . ausgegeben. Für die weitere Jeit werden Zinskupons
auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kommu-
nalkasse zu Angerburg gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie bei-
gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der
neuen Zinskupons. Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis
mit seinem Vermögen.
zei Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Angerburg, den m. 18.
Die ständische Finanzkommission für den Bau der Chaussee von Anger-
burg zur Lötzener Kreisgrenze.
(Nr. 7053.) Pro-