Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr. 6959.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inbaber lautender Obligationen der 
Stadt Culm, Regierungsbezirks Marienwerder, zum Betrage von 
50,000 Thalern. Vom 30. November 1867. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Kdnig von Preußen ## 
Nachdem der Magistrat der Stadt Culm im Einverständniß mit der Stadt- 
verordneten.Versammlung darauf angetragen hat, zu gemeinmützigen Anlagen, na- 
mentlich zur Errichtung einer städtischen Gasanstalt und zur Erweiterung der 
städtischen Wasserleitung, eine Anleibe von 50,000 Thalern aufnehmen und zu 
diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene Stadt- 
Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des F. 2. des 
Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine 
Zahlungsverpflichtung auf jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privi- 
legium zur Ausstellung von funfzigtausend Thalern Culmer Stadt-Obligationen, 
welche nach dem anliegenden Schema in 260 Apoints, und zwar: 
240 Stück à 200 Thaler, 
20. à 10 
auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von Seiten der 
Gläubiger unkündbar, vom 1. Januar 1869. ab nach dem festgestellten Tilgungs- 
plane durch Ausloosung mit zwei Prozent der Kapitalschuld unter Hinzurechnung 
der durch die Tilgung ersparten Zinsen und des künftigen Reinertrages der Gas- 
anstalt, soweit solcher die zur planmäßigen Verzinsung und Tilgung des in der- 
selben angelegten Kapitals erforderlichen Beträge etwa übersteigt, alljährlich zu 
amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Drrtter, Unsere landesherrliche Geneh.- 
migung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer 
Bipriesigung eine Gewährleistung Seitens des Staats zu bewilligen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift uud beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 30. November 1867. 
(I. 8.) Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itenplitz. Gr. zu Eulenburzg. 
(Nr. 6959.) 2° Pro-
	        
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