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gestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährigen Terminen, am 2. Ja-
nuar und 1. Juli, von heute an gerechnet, mit sänf Prozent jährlich in Preußisch
Kurant verzinset. Mit dem Fälligkeitstermin hört die Verzinsung der ausgeloosten
und gekündigten Obligationen anß.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
zust der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Sthüdoerschreihung,
ei der Kämmereikasse zu Culm oder an anderen bekannt zu machenden Orten,
in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibun
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurü
zu reichen. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Die gekündigten Kapitalsbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht abgehobenen
Zinsen, verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener und vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts= Ordnung Thl. I.
Titel 51. . 120. ff. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Culm. Zins-
kupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen,
welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen Versähru s
frist bei uns anmeldet und den LTatgehabten Besitz der Kupons in gthafter
Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten
und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons bis ult. De-
zember des Jahres 1869. ausgegeben, für die weitere Zeit werden Jinskupons
auf fünfjährige Perioden zusgegeben werden. Die Ausgabe jeder neuen Zins-
kupons-Serie erfolgt bei der Kämmereikasse zu Culm gegen Mlieferung des der
Alteren Serie beigedruckten Talons. Beim Verlust des Talons erfolgt die Aus-
händigung der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung,
sofern deren Vorzeigung, rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hürrdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die
Stadtgemeinde Culm mit ihrem gesammten Vermögen und Einkommen.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
umd Siegel ertheilt.
Culm, den i n 18.
(Siegel.)
Der Magistrat.
(Unterschrift des Magistratedirigenten und eines anderen Magistratsmitgliedes unter Beifügung
der Amtstitel.)
Eingetragen Lagerbuch Hierzu sind Kupons pro“
Seite . .... Nr. ausgereicht.
(Nr. 6959.) Pro-