Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr. 7075.) Allerhöchster Erlaß vom 28. März 1868., betreffend die Verleihung der fiskalischen 
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussce vo#n 
Miescisko über Schocken bis zur Posen-Nakeler Chaussee in Trojanowo. 
N Ich uurch, Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Kreis-Chaussee von Miescisko über Schocken bis zur Posen-Nakeler Chaussee 
in Trojanowo im Kreise Obornik, Regierungsbezirk Posen, genehmigt habe, 
verleihe Ich hierdurch dem Kreise Wongrowier das Expropriationsrecht für 
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur 
Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe 
der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese 
Straße. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der 
künftigen chussseemägigen. Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des 
Choufergeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal 
geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim- 
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zu- 
sätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von 
siieh angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee- 
geld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der 
Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 28. März 1868. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. JItzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Rebigirt im Bürean des Stoats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Ksniglichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decken).
	        
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