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verbandes und es haben austretende Mitglieder nicht das Recht, eine
Herauszahlung aus demselben zu fordern;
b) dem Tilgungsfonds. Derselbe wird gebildet durch das Eine Prozent,
welches der Darlehnsnehmer nach KF. 3. a. jährlich zu diesem Fonds zu
zahlen hat und aus den Zinsen seiner Bestände. Er ist nach Verhältniß
Eigenthum jedes einzelnen Besitzers eines mit Pfandbriefen 2. Serie
beliehenen Gutes, und es gehen die Rechte auf denselben, als Zubehör des
Gutes, ohne spezielle Eigenthumsübertragung auf den jedesmaligen Besitzer
des Gutes über.
Sobald durch die jährliche Zahlung zum Tilgungsfonds und deren
Zinsen die auf dem Gute haftende Pfandbriefschuld erreicht ist, wird von
der Landschaft über die Zahlung löschungsfähig gquittirt.
Bis zur gänzlichen Tilgung der Schuld wird das volle Ein Prozent
des Darlehns gezahlt. Es finden aufdiesen Fonds die §FP. 119 — 121.
Thl. I. des Landschafts-Reglements Anwendung.
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Die Rückzahlung des Darlehns steht dem Schuldner jeder Zeit ganz oder
theilweise frei. Sie muß in Pfandbriefen 2. Serie geschehen. Die Beiträge zum
Sicherheits= und Tilgungsfonds müssen hierbei für das laufende Halbsar voll
bezahlt werden. Ueber abgezahlte Beträge wird auf Antrag des Schuldners
löschungsfähig quittirt, und es kann der Schuldner über dieselben mit Vorbehalt des
Vorzugsrechts der Landschaft für die derselben verbleibende Forderung frei verfügen.
Den Antheil am Tilgungsfonds erhält der Schuldner bei der Rückzahlung des ganzen
Kapitals ganz, bei theilweiser Abzahlung nach Verhältniß heraus gezahlt.
K. 16.
Die Fonds des Kreditverbandes werden in Pfandbriefen 2. Serie zinsbar
angelegt, welche durch Ankauf an der Börse oder durch Ausloosung erworben
und außer Kurs gesetzt werden.
Kündigungen geschehen durch den Staatsanzeiger und die Amtsblätter der
Regierungsbezirke Marienwerder, Bromberg und Danzig.
S. 17.
Bei etwaniger Auflösung des Kreditverbandes erhält jeder Theilnehmer
seinen Antheil am Tilgungsfonds herausgezahlt. Die übrigen Bestände fallen
dem Eigenthümlichen Fonds der Landschaft zu.
(Nr. 7099) For-