Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 503 — 
Formular B. 
I. Johannis 1868. II. 
Von dem Westpreußischen Pfandbriefe zweiter Serie Littr. A. 86. 
über Eintausend Thaler Kapital werden hierauf an halbjährigen Zinsen gezahlt 
25 Thaler,. 
bei sämmtlichen Westpreußischen Landschaftskassen vom 1. bis 14. Juli 1868., 
bei der Agentur in Berlin vom I. bis 14. August 1868. 
Königliche Westpreußische Provinzial-Landschaftsdirektion 1... 
(L. S.) 
Sekretair. 
(Dieser Kupon verjährt am 31. Dezember 1872.) 
Formular C. 
Talon. 
Zu dem Pfandbriefe der Westpreußischen Landschaft zweiter Serie Littr. A. 
8.6. über 
Eintausend Thaler Kurant 
soll dem Präsentanten dieses Talons die neue Kupons- Serie I ll. auf die Jahre 
von Johannis 1871. bis Weihnachten 1874. bei der unterzeichneten Provinzial- 
Lardschaftedirektion im Weihnachts= Zinsenzahlungstermine 1870. ausgereicht 
werden. 
Das Porto für die Einsendung des Talons und für die Ausreichung der 
neuen Kupons-Serie trägt die Landschaft jedoch nur bei Werthsdeklarationen bis 
50 Thaler für sienmnulcche in Einer Hand sich befindende Kupons. 
Königliche Westpreußische Provinzial-Landschaftsdirektion 1.... 
(L S.) 
Sekretair. 
(Nr. 7.99 —7100) (Nr. 7100.)
	        
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