Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis 
mit seinem Vermögen. 
heil Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Stuhm, den . . ten .. . . . . . .. 18.. 
Die staͤndische Finanzkommission des Stuhmer Kreises. 
Drovinz Preußen, Negierungebezirk Rarienwerder. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Stuhmer Kreises 
III. Emission 
Littr.. —.-. 
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
Thaler .. . . Silbergroschen. 
3 Der Inhaber diese Zinskupons yfann gegen dessen —“ in der 
eit vom. tte ... bis. resp. vom tn.. biss.. 
und späterhin die Zinsen der vorbenannten ri bligation für 146, Halbjahr 
— bis mit (in Buchstaben) ... Thalern ... SiWlber- 
Hosche bei der Kreis-Kommunalkasse zu Stuhm. 
Stuhm, den 1ten 18. 
Die ständische Finanzkommission des Stuhmer Kreises. 
Dieser Zinskupon ist ungälltig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Pro-
	        
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