Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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munalkasse zu Heinrichswalde gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons= Serie 
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der 
neuen Zinskupons= Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis 
mit seinem Vermögen. # 
. Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Niederunger Kreise. 
Drovinz Preußen, Negierungebezirk Gumbinnen. 
Zin 3= Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Niederunger Kreises 
II. Emission 
Littr. .. . .. —— 
über . . . . . .. Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
uͤber 
.. . .. . . . .. Thaler .... . . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am . . ten 
... . und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation 
für das Halbjahr vro. bis. mit (in Buchstaben) 
. . . .. Thalern .. ... . . . . . . . . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Heinrichswalde. 
.... . . . . .. . den . .ten ... . .. . .. 18.. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Niederunger Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit er- 
hoben wird. 
Pro-
	        
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