Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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bei der Kreis-Kommunalkasse in Gerdauen, und zwar auch in der nach Eintritt 
des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. . 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung 
find auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück- 
zuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale ab- 
gezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreiig Jahren nach dem 
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, 
verjähren zu Gunsten des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Thl. I. 
Titel 51. ¾5 120. ff. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Wehlau. 
Zinskupons können weder aeboten, noch amortisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz 
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sent in glaub- 
hafter Weise darthut, na blauf der oeä sfrist der Betrag der an- 
gemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus- 
gezahlt werden. 
Mit dieser Schuldorschreibung sind halbjährige Zinskupons bis zum 
Schlusse des Jahres 1870. ausgegeben; für die weitere Si werden Zinskupons 
auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Gerdauen gegen Mlieferung des der älteren Zinskupons-Serie 
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung. der 
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
heil Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Gerdauen, den #reen ... 18. 
Die ständische Kommission für den Eisenbahnbau im Kreise Gerdauen. 
(Nr. 7107.) Pro-
	        
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