Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

Schlußprotokoll. 
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um 
zum Abschlusse und zur Vollziehung des Staatsvertrages wegen Herstellung 
einer Eisenbahn von Gera nach Eichicht zu schreiten. Bei dieser Gelegenheit 
sind in das gegenwärtige Schlußprotokoll noch die nachstehenden Erklärungen 
aufgenommen worden, welche, ohne daß es einer besonderen Ratiffikation derselben 
bedarf, mit dem Vertrage selbst, sobald dieser ratifizirt sein wird, gleiche Kraft 
und Gültigkeit haben sollen. 
Zum Artikel 1. des Vertrages. 
Man ist allseitig darüber einverstanden, daß die Fortsetzung der im Vertrage 
bezeichneten Bahn von Eichicht aus in der Richtung der Mainlinien als ein dem 
gegenwärtigen Vertrage zu Grunde liegender Zweck im Auge behalten werde, 
Sch daher die betreffenden Territorial-Regierungen die Verpflichtung übernehmen, 
nicht blos solche Fortsetzungen im Allgemeinen zu genehmigen, sondern auch keine 
Einrichtungen zu treffen resp. zu gestatten, welche den angegebenen Hauptzweck we- 
sentlich erschweren oder vereiteln würden. 
In gleicher Weise sind die vertragschließenden Regierungen darüber einver- 
standen, auch auf die weitere Verfolgung des Projektes einer Eisenbahn von Triptis 
nach Hof bedacht zu nehmen. Die durch den Ausbau dieser Bahnstrecke zu 
gewinnende Linie Gera-Hof ist bereits bei den kommissarischen Verhandlungen, 
welche dem gegenwärtigen Vertragsschlusse vorausgegangen sind, in gemeinsame 
Erwägung gezogen worden, und nach den ursprünglichen Absichten der kontrahi- 
renden Regierungen würde schon der gegenwärtige Fernag auf die Sicherstellung 
der Linie Gera-Hof Wi. worden sein, wenn nicht die Fürstlich Reußische 
Regierung sich zu ihrem Bedauern für jetzt außer Stande sehe, dies Unternehmen 
in gleicher Weise zu unterstützen, wie solches von den übrigen kontrahirenden Re- 
gierungen beabsichtigt und auch von der bei den Verhandlungen betheiligt gewe- 
senen Königlich Bayerischen Regierung in Aussicht gestellt worden war. 
Die Fürstlich Reußische Regierung giebt jedoch die Hoffnung nicht auf, 
die ihr in dieser Hinsicht entgegenstehenden Schwierigkeiten in der Folge beseitigen 
zu können. Mit Rucksicht hierauf erklären die übrigen kontrahirenden Regierun- 
en auf den Wunsch der Furstlich Reußischen Regierung, daß Sie sich zum Ab- 
chlusse eines Vertrages wegen der Eisenbahnstrecke Triptis-Hof auf den allge- 
meinen Grundlagen, über welche bei den erwähnten Vorverhandlungen in Be- 
treff der Einheitlichkeit der Unternehmen Gera-Eichicht und Gera-Hof, sowie in 
Betreff ihrer Subvention Einverständniß erzielt worden war, auch ferner bereit 
finden lassen, und einen hierüber zu schließenden Vertrag Ihren Landesvertre- 
tungen zur Zustimmung vorlegen wollen, jedoch nur unter der Voraussetzung eine 
glei-
	        
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