Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

tern nach der Cöln-Mindener Hauptbahn an sämmtlichen Betriebsausgaben fuͤr 
die Cöln= Mindener Hauptbahn nebst allen ihren Zweigbahnen, inklusive der 
Beiträge zum Erneuerungs= und Reservefonds in folgender Weise partizipirt: 
1) an den Kosten für die allgemeine Verwaltung nach Verhältniß der 
Bahnlänge; 
2) an den Kosten für die Bahnverwaltung nach Maaßgabe der wirklichen 
Ausgaben; 
3) an den Kosten für die Transportverwaltung nach Verhältniß der durch- 
laufenen Lokomotiven= und Wagen-Achsmeilen; 
4) an den Beiträgen zum Erneuerungsfonds nach Verhältniß der durch- 
laufenen Lokomotiven und Wagen-Achsmeilen 
5) an den Beiträgen zum Reservefonds nach Verhältniß der Bahnlänge. 
Außer den Sub 3. (drei) zu berechnenden Kosten wird in Betreff der für 
die Benutzung der Betriebsmittel des neuen und der übrigen Theile des Unter- 
nehmens der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft, soweit solche gemeinschaftlich 
sein wird, zu berechnenden Vergütungen Folgendes festgesetzt: 
a) sämmtliche Lokomotiven nebst Tendern, sowie sämmtliche Personen= und 
Güterwagen der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft können ohne Rück- 
Scht darauf, für Rechnung welchen Fonds sie angeschafft werden, für 
alle Theile des Gesammt-Unternehmens gemeinschaftlich benutzt werden; 
b) in diesem Falle findet für jedes Betriebsjahr über die darin stattgehabte 
Benutzung eine „brechmung statt, welche in der Weise erfolgt, daß vier 
ein halb Prozent des Geldbetrages, welcher für die Beschaffung (nicht 
auch für die Emeuerun ) der bezüglichen Betriebsmittel wirklich veraus- 
abt worden, bei den Sokomotien nebst Tendern nach Verhältniß der 
gbotomoiv Achsmeilen, und bei den Personen= und Güterwagen nach 
Verhältniß der Wagen-Achsmeilen auf alle Theile des Cöln-Mindener 
Eisenbahn-Unternehmens repartirt werden, und daß alsdann, soweit die 
also ermittelte Quote für das neue Unternehmen mehr oder weniger 
beträgt, als vier und ein halbes Prozent von den aus dessen Fonds 
wirklich verwendeten Beschaffungskosten, seinem Betriebe die Differen 
von dem Betriebsfonds der Cöln-Mindener Hauptbahn kreditirt un 
beziehungsweise debitirt wird; 
was im Verkehr mit anderen Bahnen an Wagenmiethe aufkommt und 
gezahlt wird, resp. die Differenz zwischen dieser Einnahme und Ausgabe, 
wird für jedes Betriebsjahr auf das neue und die übrigen Theile des 
Unternehmens der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft nach Verhältniß 
der Wagen-Achsmeilen verrechnet. Sollten auch für del Bemuung 
von Lokomotiven und Tendern Vergütungen in Einnahme oder Aus- 
gabe kommen, so äiortiswiren Hieran alle Theile des Gesammt--Unterneh- 
mens nach Verhã iß der Lokomotiv-Achsmeilen. 
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