— 647 —
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Marienwerder.
Obligation
des
Strasburger Kreises
IV. Emission
über
.......... Thaler Preußisch Kurant.
A## Grund des unten . .. genehmigten Kreistagsbeschlusses
vom 27. April 1867. wegen Aufnahme einer Shul von 15,000 Thalern be-
kennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Strasburger Kreises
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu-
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld vpddo Thalern
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar bezahlt worden und mit —* Pro-
zent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 15.000 Thalern geschieht vom
Jahre 1873. ab aus einem zu diesem Behuse gebildeten Tilgungsfonds von
wenigstens 14 Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten
Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldoerschreihungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 18 73. ab in dem
Monatet jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor,
den Tilgungsfonds #ch größere Ausloosungen zu verslärten b sowie sämmtliche
noch umlaufende Schulvverschreihungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie
die gekundigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch-
staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung
erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt im
Monat Dezember jeden Jahres in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung
zu Marienwerder, sowie in dem Kreisblatte des Kreises und in einer zu Berlin
erscheinenden Zeitung.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital ie entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am ##en und am . . ten . . . ..
von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gläicher Mürzoert mit
jenem verzinset.
(R. 1139.) Die