Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Rheinprovinz, Regierungsbezirk Düsseldorf. 
Talon. 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation 
der Stadt Ruhrort ..... über Thaler à fünf Prozent Ainzen 
die #e Serie Zinskupons für die Jahre 18. bis 18 bei der Stadtkasse zu 
Ruhrort, sofern dagegen Seitens des Eigenthümers der Obligation vorher kein 
Widerspruch erhoben ist. 
Ruhrort, den te... 18. 
Der Bürgermeister. Die städtische Anleihe- und Schuldentilgungs- 
Kommission. 
Der Stadt-Rendant. 
  
(Nr. 7147.) Statut der Wiesengenossenschaft des Argendorfer Thales im Kreise Neuwied. 
Vom 29. Juni 1868. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. 
verordnen Behufs Verbesserung der in den Gemeindebännen Leubsdorf und Hön- 
ningen, Kreis Reuwied, im Argendorfer Thale gelegenen Wiesen, nach Anh#rung 
der Betheiligten, dem Antrage der Mehhzahl dersekben entsprechend, auf Grun 
des Gesetes vom 28. Februar 1843. 9#. 56. 57. (Gesetz= Samml. vom Jahre 
1843. S. 51.) und des Gesetzes vom 11. Mai 1853. Artikel 2. (Gesetz= Samml. 
vom Jahre 1853. S. 183.), was folgt: 
K. 1. 
Die Besitzer der in den Gemeindebännen Leubsdorf und Hönningen gele- 
enen Wiesen, welche in dem Situationsplane des Kreis. Wersenbasmeistre 
etry zu Heddesdorf vom August 1864. nebst den dazu gehörigen Katasterauszügen 
vom 22. und 27. Dezember 1864. verzeichnet sind, werden zu einem Verbande 
unter dem Namen: „Wiesengenossenschaft des Argendorfer Thales“ vereinigt, um 
den Ertrag ihrer Grundstücke durch Ent- und Bewässerung zu verbessern. 
Der Verband hat Korporationsrechte und sein Domizil bei seinem jedes- 
maligen Vorsteher. 
K. 2. 
Die Haupt-Be- und Entwässerungsgräben, die Wehre und Schützen, 
(Nr. 7146—7147.) die
	        
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