Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 718 — 
Provinz Brandenburg, Kegierungsbezirk Frankfurt a. d. O. 
Zinsschein A . . . . . 
über 
2 Rthlr. 15 Sgr., geschrieben Zwei Thaler Fünfzehn Silbergroschen 
der 
Schwiebuser Stadt-Obligation. . . . .. 
über 100 Rthlr. 
Inhaber dieses empfängt am -A 18. . die halbjährigen Zinsen der 
Stadt-Obligation #. mit 2 Rlhlr. 15 Sgr.) geschrieben Zwei Thaler 
Fünfzehn Silbergroschen, aus der Haupt-Stadt= und Kämmereikasse hierselbst. 
Schwiebus, den #ren 18. 
Der Magistrat. 
Kämmeereikasse. 
Eingetragen Kontrole Fol. . . .. . 
Die hier genannten Zinsen verjähren) wenn sie in den nächsten vier Kalenderjahren 
nach dem Ablaufe des Jahres ihrer Fälligkeit nicht erhoben werden. 
Drovinz Brandenburg, Negicrungsbezirk Srankfurt a. d. O. 
Talon 
zur 
Schwiebuser Stadt-Obligation — . . ... 
über 10% Rthlr. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen Rückgabe desselben ohne 
weitere Prüfung seiner Legitimation die zweite Serie von zwanzig Stück Zins- 
kupons zur vorbezeichneten Stadt-Obligation, sofern nicht von dem Inhaber der 
bctteren gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. Im Falle eines solchen 
iderspruchs erfolgt die Ausreichung der neuen Kupons an den Inhaber der 
Obligation. 
Schwiebus, den 11H 18. 
Der Magistrat. 
  
(Nr. 7163.)
	        
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