Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Maaßstab 
  
  
Abgabensätze 
7 Benennung der Gegenstände. der nach dem 
Verzollung 30-Thalerfuße 
— 
13.Geschälter Reis und Reismell . . . 1 Joll-Ztr. 224 
14. TJVrooooo desgl. 27 
15. Toback: 
a) Tabacksblätter, unbearbeitete und Stengee .. besgl. 315 
b) Rauchtaback in Rollen, abgerollten oder entrippten 
Blättern oder geschnitten; Karotten oder Stangen zu 
Schnupftaback, auch Tabacksmehl und Abfälll desgl. 10 
c) Cigarren und Schnupftaback........... . ..... ... . ... desgl. 19 
16.Ihn-«.............................................. desgl. 6 
17. Zucker: 
a) Brod-· und Hut·, Kandis-, Bruch· oder Lumpen-· und 
weißer gestoßener Juker . . . . .. desgl. 3 223 
b) Rohzucker und Farin (Zuckermehl) .. . . . . .. ......... desgl. 32273 
18.Salz (Kochsalz, Steinsahhhhttt desgl. 1 
19. Seidemwaaren: 
a) Waaren aus Seide oder Floretseide, auch in Verbindung 
mit Metallfden . . . . desgl. 139 15 
b) Waaren aus Seide oder Floretseide in Verbindung mit 
Baumwolle, Leinen, Wolle oder anderen der Wolle 
gleichgestellten Thierhaan desgl. 291 
20. Wollenwaaren (Waaren aus Wolle, einschließlich der 
Ziegen., Hasen.) Kaninchen, und Biberhaare, auch in Ver- 
bindung mit Baumwolle, Leinen oder Metallfäden): 
a) Stickereien, Spitzen und Tülll... desgl. 29 15 
b) bedruckte Waaren aller Art ... ..... ... . . . .. . . . . . . . .. desgl. 124 15 
e) unbedruckte, ungewalkte Waaren; Posamentier· und Knopf- 
macher-Waaren;) auch Gespinnste in Verbindung mit 
Metallsfadden desgl. 19 15 
  
  
  
 
	        
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