Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Drovinz Pommern, Negierungsbezirk Stralsund. 
DTDalon 
zur 
Kreis-Obligation des Rügenschen Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation dse Kreises 
Littr. . . . .. M . über .. . . . Thaler à 4 Prozent Zinsen 
die . .te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis- 
Chausseebaukasse zu Bergen, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten 
Inhabers der Obligation kein Widerspruch erhoben ist. 
Bergen, den ecn . 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rügenschen Kreise. 
  
(Nr. 7173.) Allerhöchster Erlaß vom 13. Juli 1868., betreffend die Genehmigung der in 
der beigefügten Zusammenstellung verzeichneten Beschlüsse des 27. General= 
landkages der Ostpreußischen Landschaft. 
A## Ihren Bericht vom 30. Juni d. J. will Ich den in der beiliegenden 
Zusammenstellung verzeichneten Beschlüssen des 27. Generallandtages der Ost- 
preußischen andsir hierdurch Meine Genehmigung ertheilen. 
Dieser Erlaß ist nebst der Zusammenstellung durch die Gesetz- Sammlung 
zu veröffentlichen. 
Bad Ems, den 13. Juli 1868. 
Wilhelm. 
Für den Minister des Innern. 
Frh. v. d. Heydt. Leonhardt. 
An den Minister des Innern und an den Justizminister. 
Zu—
	        
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