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Drovinz Pommern, Negierungsbezirk Stralsund.
DTDalon
zur
Kreis-Obligation des Rügenschen Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli-
gation dse Kreises
Littr. . . . .. M . über .. . . . Thaler à 4 Prozent Zinsen
die . .te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis-
Chausseebaukasse zu Bergen, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten
Inhabers der Obligation kein Widerspruch erhoben ist.
Bergen, den ecn . 18.
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rügenschen Kreise.
(Nr. 7173.) Allerhöchster Erlaß vom 13. Juli 1868., betreffend die Genehmigung der in
der beigefügten Zusammenstellung verzeichneten Beschlüsse des 27. General=
landkages der Ostpreußischen Landschaft.
A## Ihren Bericht vom 30. Juni d. J. will Ich den in der beiliegenden
Zusammenstellung verzeichneten Beschlüssen des 27. Generallandtages der Ost-
preußischen andsir hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.
Dieser Erlaß ist nebst der Zusammenstellung durch die Gesetz- Sammlung
zu veröffentlichen.
Bad Ems, den 13. Juli 1868.
Wilhelm.
Für den Minister des Innern.
Frh. v. d. Heydt. Leonhardt.
An den Minister des Innern und an den Justizminister.
Zu—