Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 56.— 
  
(Nr. 7178.) Privllegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligatio- 
nen des Kreises Cottbus im Betrage von 30,000 Thalern. Vom 
17. Juli 1868. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen #. 
Nachdem von den Kreisständen des Kreises Cottbus auf dem Kreistage 
vom 12. November 1867. beschlossen worden, die zum Eintritte des Kreises in 
die Halle= Sorau-Gubener Eisenbahngezellschaft mittelst Zeichnung von Stamm- 
aktien derselben im Betrage von 30,000 Thalern erforderlichen Geldmittel im 
Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten 
Kreisstände: zu diesem Zwecke auf deden Inhaber lautende, mit Zinskupons ver- 
sehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen bis zum Betrage von 
30,000 Thalern ausstellen *. dürfen, in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes 
vom 17. Juni 1833. zur östellung' von Obligationen bis zum Betrage von 
dreißig Tausend Thalern, welche in Apoints zu je 100 Thalern nach dem an- 
liegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf Prozent 
jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung 
jährlich vom Jahre 1872. ab mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals, unter 
Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schudvoerschreibungen zu tigen find, 
durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der recht- 
lichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus 
hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu 
dürfen, geltend zu machen befugt ist. 
as vo chende rivilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter 
ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine 
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz- 
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Lucbendeh unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Käuzichen Infiegel. 
egeben Bad Ems, den 17. Juli 1868. 
(L. S.) Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
Zugleich für den Minister des Innern. 
Jorzeng 1868. (Nr. 7178.) 107 Pro. 
Ausgegeben zu Berlin den 1. September 1868.
	        
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