Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Provinz Brandenburg, Negierungebezirk Frankfurt a. d. O. 
Obligation 
des 
Cottbuser Kreises 
Littr. 4 « «·T-L·. 
  
uͤber 
............... Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund des unterm .... .. . . . . . .. Allerhöchst bestätigten Kreistagsbeschlusses 
vom 12. November 1867. wegen Aufnahme einer Schuld bis zum Betrage 
von 30,000 Thalern Behufs Eintritts des Kreises in die Aktiengesellschaft für 
den Bau einer Eisenbahn von Halle über Cottbus nach Sorau und Guben und 
Uebernahme von Stammaktien zu dem obigen Betrage bekennt die zur Ausfüh- 
rung des vorerwähnten Kreistagsbeschlusses eingesetzte standische Kommission sich 
durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Ver- 
schreibung zu einer Schuld von Einbhundert Thalern Preußisch Kurant, welchen 
Betrag der Kreis als Darlehn empfangen hat, und welcher mit fünf Prozent 
jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von dreißig Tausend Thalern ge- 
schieht vom Jahre 1872. ab allmälig innerhbalb eines Zeitraums von 37 Jahren 
aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem 
Prozent des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten 
Schuldverschreibungen, nach Maaßnahme des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872. ab in dem 
Monate März jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungssonds zu größeren Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. 
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden 
unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummein und Beträge, sowie des Termins, 
an welchem die Rück#ahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. 
Diese Bekanntmachung erfolgt drei, zwei und Einen Monat vor dem 
Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Negierung zu Frank- 
furt a. d. O.) in dem Kreisblatte des Cottbuser Kreises und in dem Staats- 
anzeiger. 
Bis
	        
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