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(Nr. 7179.) Statut für den Magdeburger, den Elbenauer und den Ehle-Deichverband.
Vom 24. Juli 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c.
Nachdem es für erforderlich erachtet worden, das nothwendige Abflußprofil
des Hochwassers der Elbe bei Magdeburg durch Herstellung einer Umfluth
in der oberen rechtsseitigen Niederung zu ordnen und die Grundbesitzer in dieser
Niederung Behufs Anlegung und Unterhaltung von Deichen gegen die Ueberschwemmungen
der Elbe zu besonderen Deichverbänden zu vereinigen, und nachdem
die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Betheiligten erfolgt ist, genehmigen
Wir hierdurch auf Grund des Gesetzes über das Deichwesen vom 28. Januar
1848. S 11. und 15. (Gesetz Samml. vom Jahre 1848. S. 54.) die Ausfühun
ieser Melioration und die Bildung von drei Deichverbänden, wie sie
Abschnitt II. näher bezeichnet sind, und ertheilen denselben nachstehendes
tatut.
I. Abschnitt.
Verbesserung der Vorfluth für das Elbhochwasser in der Niederung
bei Magdeburg und Beitragspflicht dazu.
K. 1.
In der oberhalb und neben der Stadt Magdeburg belegenen rechtsseitigen
Elbniederung, welche besteht aus der Insel., der Elbenauer Werder-- und der
Miderung welche auf dem rechten Ufer der alten Elbe von Plötzky her sich
nördlich bis nach Biederitz und nordwestlich bis zur Friedrichstadt von Magde.
burg hin erstreckt, sollen Behufs Verbesserung der Vorfluthsverhältnisse und Behufs
Ordnung des nothwendigen Abflußprofils des Hochwassers der Elbe, nach Maaß
gabe des Spezialplanes und Kostenanschlages des Regierungs- und Baurathes
Wurffbain vom 22. Februar 1868.) so wie derselbe bei der höheren Prufung
festgestellt ist, folgende Bauten ausgeführt werden:
1) Ein Fluthprofil (Fluthumlauf) von der Theilung der alten Elbe von der
Stromelbe oberhalb Pretzien ab bis zur Unterelbe bei Groß-Lostau mit
einem Ueberfalle (Abschlußwerk) bei Pretzien, dessen Rücken nicht höher
als 8 Fuß Magdeburger Pegel zu legen ist. 6 «
2) Deiche an beiden Seiten des Fluthprofils bis zum Berlin-Magdeburger
Eisenbahn- und Chausseedamm in wasserfreier L und mit einem Hochwasserprofil
von mindestens 120 Ruthen von Deichfuß zu Deichfuß.
3) Kupirung der alten Elbe, sowohl in der Richtung des linksseitigen
Deiches am Fluthumlauf, als auch bei ihrem D|u in die Stromelbe
auf Terrainhöhe. « "-"-« «
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