Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg. 
Erster (bis Zehnter) Zinskupon I. Serie 
zu der 
Kreis-Obligation des Heiligenbeiler Kreises 
Littr M .... 
über .. ... Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
Thaler .. . . . . . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom e bis. resp. vom e ... bis. 
*¾l aari die Zinsen der irhe Kreis- bblirnion für das Halbjahr 
.......... b(mBuchstaben)-..·.Th rn.....Stllber- 
groschen ..... Pfennigen bei der Kreis. Kommunaltafs zu Heiligenbeil. 
Zinten, den te.... 18. 
Die kreisständische Chausseebau-Kommission des Kreises Heiligenbeil. 
Dieser Zinskupon ist ungältig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligteit an 
gerechnet, erhoben wird. 
Bemerkung. Die Ramens-Unterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder 
Faksimile-Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinskupon mit der eigenhän- 
digen Ramens-Unterschrift cines Kontrolbeamten versehen werden. 
(Nr. 7182) Pro-
	        
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