Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 810 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Marienwerder. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Stuhmer Kreises 
IV. Emissien 
Litr. 
über . Thaler zu jun Prozent Zinsen 
über 
Thaler .. . . . . . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom. . bis. resp. vom . ten . . . ... bis 
. . . .. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis. .Obligation für das 
Halbjahr vom .. . . . ... bis. mit (in Buchstaben) Thalem 
. . ... Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Stuhm. 
Stuhm, den te. 18. 
Die ständische Finanzkommission des Stuhmer Kreises. 
Dieser Zinskupon ist ungältg, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, Negierungebezirk Marienwerder. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Stuhmer Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Stuhmer Kreises IV. Emission 
Littr — ... übrer Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die . .te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis. 
em#alts" zu Stuhm) sofern nicht rechtzeitig dagegen Widerspruch er- 
hoben i 
Stuhm, denrten 18. 
Die ständische Finanzkommission des Stuhmer Kreises. 
  
(Nr. 7184.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.