Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die Gesetz- 
Sammlung zu veröffentlichen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. · 
Gegeben Berlin, den 22. September 1868. 
(u. S.) Wilhelm. 
Für den Justizminister: 
Gr. v. Itzenplitz. v. Roon. 
Statuten-Nachtrag 
bezüglich 
der Eisenbahn von Gera nach Eichicht. 
K. 1. 
Das Unternehmen der Thüringischen Eisenbahngesellschaft wird auf den 
Bau und Betrieb einer Eisenbahn, von der Station Gera ausgehend über Saalfeld 
bis Am Fuß des Thüringer Waldes bei Eichicht, nach Maaßgabe des zwischen 
der Königlich Preußischen, der Großherzoglich Sächsischen, der Herzoglich Sachsen- 
Meiningenschen, der Fürstlich Schwarzburg= Rudolstädtischen und Fürstlich Reußi- 
schen Regierung einerseits, und der Thüringischen Eisenbahngesellschaft, vertreten 
durch ihre Direktion, andererseits, abgeschlossenen Vertrages vom 4. Dezember 
1867. ausgedehnt. 
. 2. 
Das *7r Ausführung des neuen Unternehmens erforderliche Anlagekapital 
wird auf 6/000,0000 Thaler, in Worten sechs Millionen Thaler, angenommen. 
. 3. 
Die Beschaffung der 6,000,000 Thaler erfolgt durch Ausgabe von 
60,000 Stück mit 41 Prozent verzinslicher Stammaktien Littr. C. der Thürin. 
ischen Eisenbahngesellschaft in Apoints von 100 Thalern Nominalwerth, unter 
insgarantie Seitens der betheiligten Staaten und der Thüringischen Eisenbahn- 
ge-
	        
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