Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 892 — 
K. 3. 
Die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft wird den Bau der Bahn von 
M. Gladbach nach Odenkirchen unverzüglich nach Ertheilung der landesherrlichen 
Konzession beginnen und diese Bahn längstens im Lauf des folgenden Jahres 
betriebsfähig berstelle. 
Diie Bahn von Erkelenz über Jülich nach Düren nebst Zweigbahn von 
Jülich über Eschweiler ins Stolberger Thal verpflichtet sie sich, innerhalb der 
vom Königlichen Handelsministeriurn nach Anhörung der Geselsschaftsvorstende 
und unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft festzu- 
setzenden Frist zu vollenden. 
K. 4. 
Gemäß §. 2. des unter dem 2. Dezember 1867. Allerhöchst bestätigten 
Statutnachtrages der Rheinischen Eisenbahngesellschaft ist letztere verpflichtet, in 
der von dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar- 
beiten festgestellten Linie der Eisenbahn von dem Bahnhof Stolberg der Cöln. 
Aachener Vinie ins Stolberger Thal bis zum Binsfelder Hammer Kos Terrain 
für einen zweigeleisigen Bahnkörper zu erwerben und auf Anforderung des Han- 
delsministeriums auf dem zwischen dem neuen Etablissement der Spiegelmanufak- 
tur am Schnorrenfeld und dem Binsfelder Hammer gelegenen Theil des Bahn- 
körpers, der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft die Anlage eines eigenen 
Bahngeleises auf der zu diesem Zweck an letztere — gegen Rückgewähr der darauf 
verwendeten verzinslichen Kosten — abzutretenden Hät des Bahnplanums zu 
gestatten. Für den Fall, daß die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft künftig 
Jie Weiterführung einer zweigeleisigen Bahn durch das Stolberger Thal über den 
Binsfelder Hammer hinaus zur Ausführung bringt, ist dieselbe berechtigt, die 
ganze Zweigbahn von der Stolberger Spiegelmanufaktur thalaufwärts, soweit 
dieselbe zunächst zur gemeinsamen Benutzung bestimmt ist, gegen Erstattung der 
aufgewendeten Anlagekosten von der Rheinischen Eisenbahngesellschaft zu über- 
nehmen. Die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft verpflichtet sich aber in diesem 
Fall, von dem Abtretungspunkt (der neuen Spiegelmanufaktur) ab die Trans- 
porte der Rheinischen Eisenbahngesellschaft auf der Stolberger Thalbahn gleich 
den ihrer eigenen Bahn zuständigen zu behandeln und zu befördern. 
Elberfeld,#den 14. August 1868. 
Redigtrt im Büreau des Staats-Ministerlums. 
Berln, gedruckt in der Königlichen Gehelmen Ober- Hofbuchdruckerel, 
I 6# chretn
	        
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