Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
— r 68.— 
  
(Nr. 7225.) Allerhöchster Erlaß vom 31. Juli 1868., betreffend die Gestattung des Baues 
einer Crefeld- Kreis Kempener Industrie- Eisenbahn unter gleichzeitiger 
Bewilligung des Expropriationsrechts. 
A# den Bericht des Staatsministeriums vom 29. d. M. will Ich zur An- 
lage einer eingeleisigen (sekundären) Industrie--Eisenbahn für den Kreis Kempen 
von Süchteln über Oedt nach Kempen und von da kreisförmig über Hüls, 
Crefeld, St. Tönis, Vorst zurück nach Süchteln, mit Abzweigungen nach Viersen 
und Grefrath, unter Vorbchat der seiner Zeit zu bestimmenden näheren Bedin- 
gungen, hierdurch Meine Genehmigung ertheilen. Qugleich gestatte Ich, daß die 
in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. 
enthaltenen Vorschriften über das Expropriationsrecht auf dieses Unternehmen 
Anwendung finden. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Bad Ems, den 31. Juli 1868. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. 
Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. 
An das Staatsministerium. 
Johrgang 1868. (Nr. 7225—7226.) 127 (Nr. 7226. 
Ausgegeben zu Berlin den 29. Oktober 1868.
	        
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