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Schema für die Obligationen.
(Wappen der Koͤniglich Preußischen Oberlausih.)
Obligation
des
Markgrafthums Oberlausitz Königlich Preußischen Antheils
über
100 (50, 25) Thaler,
buchstäbliciggg Preußisch Kurant,
Wir die Stände des Markgrafthums Oberlausit. Königlich Preußischen Antheils
urkunden und bekennen durch diese für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu-
bigers unkündbare Obligation, daß der Inhaber derselben die Summe von Ein-
hundert (funfzig, fünf und zwanzig) Thalern Preußisch Kurant, deren Empfang
wir bekennen) als einen Theil der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums
vn onon aufgenommenen Anleihe von Einer Million Thaler
nebst .. . .. Prozent jährlichen Zinsen von der Landesmitleidenheit des Markgraf-
thums Oberlausitz Königlich Preußischen Antheils zu fordern hat.
Die Tüsung der ganen Schuld von Einer Million Thaler geschieht plan-
eßh durch Ankauf oder Ausloosung der Obligationen aus einem zu diesem
Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des Kapitals
jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Obligationen vom Jahre
1872. ab. Wir behalten uns jedoch sowohl eine stärkere uSloosing. als auch
die Kündigung sämmtlicher noch umlaufender Obligationen vor. Die Ausloosun-
gen und Kündigungen finden stets im August statt. Die ausgeloosten, sowie die
gekündigten Obligationen werden unter Bezeichnung ihrer Serien, Buchstaben,
Nummern und * sowie des Termins, an welchem die Rücksahlng. erfol.
gen soll, drei, zwei und Einen Monat vor diesem Termine im Königichen taats.
anzeiger, im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz und im Görlitzer
Anzeiger, oder, wenn eins dieser Blätter eingehen sollte, in dem nach Bestimmung
des Kommunallandtages der Preußischen Oberlausitz an die Stelle desselben tre-
tenden Blatte öffentlich bekannt gemacht.
Bis zum Rückzahlungstermine des Schuldkapitals werden die Zinsen davon
in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres ##en
Uck-