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(Nr. 7505.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der
Stadt Düsseldorf V. Serice im Betrage von 260,000 Thalern. Vom
12. August 1869.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem der Oberbürgermeister und die Stadtverordneten-Versammlung
der Stadt Düsseldorf darauf angetragen haben, daß derselben zur Bestreitung
der Kosten einer Wasserleitung gestattet werde, ein Darlehn von 260,000 Thalern,
geschrieben zweihundert und sechszig Tausend Thalern Kurant, gegen Ausstellung
auf den Inhaber lautender und mit Zinskupons und Talons versehener Obliga-
tionen V. Serie, jede zu 100 Thalern, geschrieben Einhundert Thalern, aufzu-
nehmen, und bei diesem Antrage im Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der
Gläubiger sich nichts zu erinnern gefunden hat, so ertheilen Wir in Gemäßbeit
des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren,
welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges
Privilegium die landesherrliche Genehmigung zur Emission der gedachten Obliga-
tionen unter nachstehenden Bedingungen:
1) Die Obligationen werden mit fünf Prozent jährlich verzinst und die Zinsen
in halbsährigm Terminen gezahlt. Zur allmäligen Tilgung der Schuld
werden jährlich ein Prozent von dem Kapitalbetrage der emittirten Obliga-
tionen, nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen, sowie der aus dem
Unternehmen erzielte Reingewinn verwendet; der Stadtgemeinde bleibt
jedoch vorbehalten, den Tilgungsfonds mit Genehmigung der Regierung
ꝛ Dösseldorf zu verstärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu
eschleunigen.
Den Inhabern der Obligationen steht kein Kündigungsrecht gegen
die Stadtgemeinde zu.
Die Leitung der Geschäfte, welche die Ausstellung, Verzinsung und Tilgung
der zu emittirenden Obligationen betreffen, wird der auf Grund des
Privilegiums vom 17. Dezember 1849. bereits bestehenden städtischen
Schuldentilgungs-Kommission übertragen, welche auch für die Befolgung
der Bestimmungen des gegenwärtigen Privilegiums verantwortlich ist.
Die Obligationen werden in fortlaufenden Nummern von I1. bis 2,600.
nach beiliegendem Schema ausgestellt, von dem Oberbürgermeister und
den Mitgliedern der Schuldentilgungs-Kommission unterzeichnet und von
dem Rendanten der Kommunalkasse und dem mit der Kontrole beauf-
tragten städtischen Sekretariatsbeamten kontrasignirt. Denselben ist ein
Abdruck dieses Privilegiums beizufügen.
Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre Zinskupons nebst
Talon nach den anliegenden Schemas beigegeben.
Mit dem Ablauf dieser und jeder folgenden Periode werden nach
vorheriger öffentlicher Bekanntmachung neue Zinskupons durch die Kommu-
nalkasse an die Vorzeiger des der älteren Zinskupons= Serie beigedrucken
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