Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 1176 — 
Nachtrag 
zu 
den Statuten der staͤndischen Darlehnskasse fuͤr die Provinz 
Schlesien vom 5. Dezember 1854. (Gesetz-Samml. S. 609. ff.). 
Die 9 29. bis 38. der Statuten der ständischen Darlehnskasse für die Provinz 
Schlesien vom 5. Dezember 1854. werden dahin abgeändert, daß die Landesdepu- 
tation an die Stelle der ständischen Kommission für die Provinzial-Darlehnskasse 
tritt, unbeschadet der Kompetenz des Direktoriums dieser Kasse, in welches der 
jedesmalige Landeshauptmann als vollziehender Direktor eintritt, woneben die 
Funktionen des Syndikus auf den mit den Geschäften des Landsyndikus zu 
züiruene Beamten, und die Kassenverwaltung auf die Landes-Hauptkasse 
übergeht. 
  
Redigirt im Büreau des Staats. Ministeriums. 
  
Berlin gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei 
R. v. Decker).
	        
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