Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 1278 
B. 
Zinskupon 
zur 
Obligation Littr. 
. . . . . . .. Thaler .. . . . Silbergroschen .. . .. Pfennige Kurant 
am . . . . . . . ... . . . . . . .. zahlbare Zinsen auf ein bei der Hannoverschen Landes- 
Kreditanstalt belegtes Kapital o0 . . . . .. Thalern Kurant. 
Hannover, den 1en . .. 18. 
— .. 
Trockenes Siegel.) 
Die Direktion der Hannoverschen Landes-Kreditanstalt. 
(Unterschriften oder Faksimile von zwei Direktionsmitgliedern.) 
(Unterschrift des Buchhalters.) 
Der Anspruch auf nicht erhobene Zinsen 
verjährt in vier Jahren, vom 31. Dezember 
des Jahres an gerechnet, in welches der 
Fälligkeitstag fällt. 
C. 
Talon 
zur 
Obligation Littr. . . . 
über Thaler Kurant. 
Nach den werden gegen Rücklieferung dieses Talons 
neue Zinskupons auf fernere Jahre in Gemäßheit des Gesetzes vom 
... ausgegeben. 
Hannover, den ien 
(Trockenes Siegel.) 
Die Direktion der Hannoverschen Landes-Kreditanstalt. 
(Unterschriften oder Faksimile von zwei Direktionsmitgliedern.) 
(Unterschrift des Buchhalters.) 
—— mMWWm 
(Nr. 7562.)
	        
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