Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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b) Im H. 35. Zeile 1. ist hinter dem Worte: 
„Mitglieder“ 
einzuschalten: 
Hund Stellvertreter.“ 
Jc) Im F. 35. Zeile 1. und 2. sind statt der Worte: 
Oresp. der beiden Sektionen desselben, Direktion und Aufsichts= Rath 
die Worte: 
Hund der unbesoldeten Mitglieder der Direktion“ 
zu substituiren. 
) Die Bestinmmung im F. 35. Ssub a. wird folgendergestalt abgeändert: 
„Die Wahl eefoggt durch ein dreifaches Skrutinium, so daß zunächst 
die unbesoldeten Mitglieder der Direktion, hierauf die Mitglieder 
des Verwaltungsrathes und endlich deren Stellvertreter gewählt 
werden. Die Nachfolger der vor Ablauf ihrer statutarischen Amts- 
dauer ausgeschiedenen Mitglieder der Direktion sind in einem beson- 
deren Skrutinium zu wählen. Die Stellvertreter rangiren unter 
sich nach Verhältmiß der erhaltenen Stimmenanzahl.“ 
Artikel 9. 
Im Abschnitt III. 
a) sind hinter der Ueberschrift: 
„Von den Repräsentanten und Beamten der Gesellschaft“, 
die Worte: 
a) Vom Verwaltungsrathe“ 
zu streichen; 
b) die §§. 37. 38. 39. 40. und 41. werden aufgehoben und treten an deren 
Stelle folgende Bestimmungen. 
S. 37. 
Zweck. 
Der Verwaltungsrath und die Direktion haben, nach Maaßgabe der hier 
folgenden Bestimmungen, alle Angelegenheiten, Rechte und Verbindlichkeiten der 
Gcsellschaft wahrzunehmen und dieselbe nach Innen und Außen zu vertreten, so- 
weit es nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten worden. 
A) Ver-
	        
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