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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 6. —
(Nr. 7289.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Hypothekenbriefe der
Preußischen Bodenkredit-Aktienbank zu Berlin. Vom 21. Dezember 1868.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem Wir durch Unseren Erlaß vom heutigen Tage die Errichtung
einer Aktiengesellschaft unter der Firma „Preußische Bodenkredit-Aktienbank“ mit
dem Sitze zu Berlin und deren in der notariellen Urkunde vom 20. August 1868.
verlautbartes Statut genehmigt haben, wollen Wir der genannten Aktiengesell-
schaft in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Aus-
stellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber ent-
halten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung
zur Ausgabe auf den Inhaber lautender, mit Zinskupons versehener Hypotheken-
briefe, wie solche in dem Statute näher bezeichnet und in Gemäßheit desselben
t verzinsen sind, mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber
ieses Hypothekenbriefes die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung
derselben nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltli, der Rechte Dritter
ertheilen und durch welches für die Befriedigung der Inhaber der Hypotheken-
briefe oder Zinskupons eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über-
nommen wird, ist nebst dem Statute der Gesellschaft durch die Gesetz. Samm-
lung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. · ·
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 21. Dezember 1868.
(I. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg.
Leonhardt.
Jahrgang 1860. (Nr. 7289.) 17 Sta-
Ausgegeben zu Berlin den 20. Januar 1869.