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(Nr. 7300.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis · Obligationen
des Elbinger Kreises bis zum Betrage von 300,000 Thalern. Vom
2. Dezember 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Elbinger Kreises auf dem Kreistage
vom 12. Juni 1868. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise
unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wze einer Anleihe
zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem
Zwecke auf den Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der
Hläubiger unkündbare Obligationen bis zu dem angenommenen Betrage von
300,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der
Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit
des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen
bis sum Betrage von 300,000 Thalern) in Buchstaben: dreihundert Tausend
Thalern, welche in folgenden Apoints:
70,000 Thaler à 1000 Thaler,
80,000 à 500.
100,000 ;à 100.
40,000 à„ 50.
100000 à„ 20
300,000 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent jaährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmeneen
Folgeordnung jährlich vom Jahre 1872. ab mit wenigstens jährlich Einem
Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen,
zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche
Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber
dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des
Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen wird, ist durch die
Gesetz= Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 2. Dezember 1868.
(L. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Er. zu Eulenburg.
(Nr. 7300.) Pro-