Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 309 — 
Provinz Pommern, Kegierungebezirk Stettin. 
Erster (zweiter) dritter u. s. w.) Jinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Anklamer Kreises 
II. Emission 
Littr. —— 
über Thaler zu vier einhalb Prozent Zinsen 
über 
..... Thaler..Silbcrgrpf-heu. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
l.n 1een . . . .. 18.. und späterhin die inser der vorbenannten Kreis- 
Obligation für das Halbjahr v0or. biss .. mit (in 
Buchstabennn Thalenn Silbergroschen bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Anklam. 
Anklam, den .. ten ... .. .. 18.. 
(Stempel.) 
Die ständische Kommission des Anklamer Kreises für den Grunderwerb 
zum Eisenbahnbau im Anklamer Kreise. 
N. N. N. N. N. J. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
Ablauf des Jahres der Fälligkeit erhoben wird. 
(Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit 
Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zins- 
kupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten 
versehen werden.) 
(Xr. 7319—7320) Pro-
	        
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