— 3 —
Von dem festgestellten Bauplane darf nur unter besonderer Genehmigung
des vorbezeichneten Ministeriums abgewichen werden.
g. 4.
Domizil und Gerichtsstand.
Das Domizil der Gesellschaft und der Sitz ihrer Verwaltung ist Hannover.
. 5.
Fonds der Gesellschaft.
Das zum Bau der Hannover-Hameln-Altenbekener Eisenbahn und der
Abzweigung vor dem Deister bis Haste nebst Zubehör, zur Anschaffung des Be-
triebsmaterials nebst Zubehör, zur Bestreitung der Generalkosten, einschließlich
der Kosten der Vorarbeiten, sowie zur Verzinsung der Aktien bis zu dem in
§. 23. bestimmten Zeitpunkte erforderliche Kapital der Gesellschaft besteht in einem
Grundkapital von 9,500,000 Thalern Preußisch Kurant und wird aufgebracht:
1) durch 47,500 Stück Aktien (Stamm.) à 100 Thaler 4,750,000 Thaler,
2) durch 23,750 Stück Stamm Prioritätsaktien
à 200 Thalr .. 4750,000
in Summa 9,500,000 Thaler.
KC. 6.
Reservefonds.
Nach Ablauf des ersten Betriebsjahres wird zunächst ein Reservefonds
ebildet. Derselbe ist bestimmt zur Deckung der in außerordentlichen Fällen nöthigen
usgaben und der Kosten der Vermehrung der Betriebsmittel, welche nach Ab-
lauf des ersten Betriebsjahres nothwendig befunden wird.
Diesem Reservefonds werden überwiesen:
a) der Betrag derjenigen Zinsen und Dividenden, die nicht rechtzeitig erhoben
und deshalb gemäß §. 25. zu Gunsten der Geselschaft verfallen sind;
b) ein Zuschuß aus den Betriebseinnahmen, der vom Verwaltungsrathe
nach Bedürfniß fesiheletn wird, aber pro anno nicht mehr als ein Zehn-
theil Prozent des Anlagekapitals der Gesellschaft betragen soll, insofern
der Verwaltungsrath nicht mit Zustimmung der vorgesetzten Staats-
behörde eine Erhöhung für nöthig erachtet;
I) der nach vollständigem Ausbau und vollständiger Ausrüstung der Bahn
verbleibende Rest des Bau- und Betriebskapitals.
Hat der Reservefonds die Summe von 250,000 Thalern Preußisch Kurant,
in Worten: Zweihundertfunfsig Tausend Thalern Preußisch Kurant erreicht, so
(Nr. 7273) " 17 braucht