Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr.  7342.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  1.  Februar  1869.,  betreffend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Gemeinde-Chaussee
  von  Osterwick  nach  Holtwick  im  Kreise  Coesfeld  des  Regierungsbezirks
  Münster.

—  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer
Gemeinde-Chaussee  von  Osterwick  nach  Holtwick  im  Kreise  Coesfeld  des  Regierungsbezirks
  Münster  genehmigt  habe,  verleihe  Ich  hierdurch  den  Gemeinden  Osterwick
umd  Holtwic  das  Expropriationsrecht  für  die  zu  dieser  Chaussee  erforderlichen
Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  *-  Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,
  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden
Vorschriften,  in  Bag  auf  diese  Straße.  Zugleich  will  Ich  den  genanmten
Gemeinden  cügen  ebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung  der
Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen
des  für  die  Staats-  Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld  -Tarifs,  enschließtcch
der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,  sowie  der
sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,  wie  diese  Bestimmungen
  auf  den  Staats-Chausseen  von  Ihnen  angewandt  werden,  hierdurch  ver-Ghen.
  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeid.  Karite  vom  29.  Februar  1840.  anehängten
  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei=  Vergehen  auf  die  gedachte
St  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz=  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.
Berlin,  den  1.  Februar  1869.

Wilhelm.
Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats=  Ministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerel
(R.  v.  Decker).