Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Provinz Pommern, Negierungsbezirk Stralsund. 
a l on 
Kreis-Obligation des Greifswalder Kreises 
III. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Greifswalder Kreises 
Litt r. .. .. . —iieei. über. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die .# Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Komniunalkasse zu Greifswald, sofern dagegen Seitens des als soichen legitimirten 
Inhabers der Obligation kein Widerspruch Sehoben wird. 
Greifswald, den t .. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Greifswalder 
Kreise. 
  
(Nr. 7372.) Allerhöchster Erlaß vom 8. März 1869., betreffend die Entrichtung der Abgaben 
für die Benutzung des Hafens zu Ruhrort. 
ch habe den mit Ihrem Berichte vom 28. Februar d. J. eingereichten Tarif 
zur Entrichtung der Abgaben für die Benutzung des Hafens zu Ruhrort, im 
Kreise Duisburg, Regierungsbezirks Düsseldorf, genehm nigt und sende Ihnen 
denselben hierbei vollzogen zur weiteren Veranlassung zurü 
Der neue Tarif tritt mit dem 1. April 1869. in Kraft, und es soll von 
diesem Zeitpunkte ab die Erhebung der Abgaben nach dem Hafengelder-Tarif für 
Ruhrort vom 6. Dezember 1819, eingestellt werden. 
Berlin, den 8. März 1869. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Tarif
	        
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