Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königeberg. 
Obligation 
des 
Fischhauser Kreises 
Littr W. . 
über 
.......... Thaler Preuftisch Kurant. 
Auf.Grund des unter genehmigten Kreista öbeschlusses vom 
22. Oktober 1868. wegen Aufnahme einer Schuld von 170,000 Thalern be- 
kennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Fischhauser Kreises 
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu- 
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld pvpdpon Tha- 
lern Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf 
Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 170,000 Khalern geschieht vom 
Jahre 1869. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tügungsfonds 
von wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den ge- 
tilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869. ab in dem 
Monate Dezember jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die 
gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- 
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt LSche, 
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Fischhauser 
Kreisblatte, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg, in 
dem Staatsanzeiger, sowie in einer zu Königsberg und in einer zu Berls er- 
scheinenden Zeitung. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es 
in halbjährlichen Terminen, am 1. Juli und am 1. Januar, von heute an gerechnet, 
mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
zabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse in Fischhausen, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Füälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibun 
find auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Füälligkeitstermine zurück- 
zu-
	        
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