Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Lmeif nach Ruppichteroth mit Zweigbahn im Saurenbacherthal, sowie die 
Weiterführung dieser Bahn von Ruppichteroth nach Waldbroel nach dem 
zwischen dem Königlichen Eisenbahnkommissariate und der gedachten Kommandit- 
Cöln, den 29. November 1868. 
Ner / 
gesellschaft abgeschlossenen Vertrage (I. d. Hemnef, den 25. November 1868., in 
welchen die Aktiengesellschaft als Rechtsnachfolgerin der Kommanditgesellschaft 
eintritt, übernimmt und sowohl die vorhandene, als auch die neue Strecke nach 
deren Fertigstellung betreiben wird. 
  
§. 2. 
Art der Benutung. 
Die Gesellschaft wird die Transporte auf der Bahn durch Dampfwagen 
oder je nach Umständen durch Pferdekraft für eigene Rechnung betreiben) auch, 
soweit sie es ihrem Interesse gemäß findet oder gesetzlich dazu verpflichtet ist, 
Anderen die Benutzung der Bahn zu Personen= und Gütertransporten gegen 
Entrichtung eines bestimmten Bahngeldes gestatten. 
Sie kann auch unter Genehmigung des Handelsministers einer anderen 
Eisenbahnverwaltung den gesammten Betrieb der Bahn durch besonderen Ver- 
trag überlassen. 
Sollte in Folge weiterer Vervollkommnung in den Transportmitteln eine 
noch bessere und wohlfeilere Förderung der Transporte, als auf Eisenbahnschienen 
und mittelst Lokomotiven, möglich werden, so kann die Gesellschaft auch das 
neue Beförderungsmittel, vorbehaltlich der Genehmigung des Staates, herstellen 
und benutzen. * 
Bahnlinie und Bauplan. 
Die Bahnlinie, soweit dieselbe nicht bereits durch das schon im Betrieb 
befindliche Bahnstück feststeht, hat das Königliche Ministerium für Handel, Ge- 
werbe und öffentliche Arbeiten festzustellen, auch unterliegen der Genehmigung 
desselben die speziellen Bauprojekte. 
Von dem festgesetten Bauplane darf nur unter besonderer Genehmigung 
des vorbezeichneten Ministeriums abgewichen werden. 
S. 4. 
Domizil und Gerichtsstand. 
Das Domizil der Gesellschaft ist Cöln und der Sitz ihrer Verwaltung 
Hennef. 
Fonds der Gesellschaft. 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Einhundert siebenzig Tausend 
Thaler. 170,000 Rlthlr. 
Dazu tritt eine Staatsprämie gemäß Vertrag vom 
25./29. November 1868. von sechszig Tausend Thalern 60,000 
In Summa zweihundert dreißig Tausend Thaler 230,000 Ntr- 
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