Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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bei  den  übrigen  betheiligten  Re  ierunheen  der  Abschluß  des  Staatsvertrages  unter
fester  Zusicherung  der  essorderlichen  ubvention  beantragt  ist,  resp.  am  1.  Mai
1870.,  falls  nicht  bis  zu  diesem  Zeitpunkte  der  Thüringischen  Eisenbahngesellschaft
durch  die  Preußische  Staatsregierung  bekannt  gemacht  ist,  daß  der  Staatsvertrag
wegen  der  Linie  Triptis-Hof  abgeschlossen  ist  und  die  Zustimmung  der  betreffenden
  Landesvertretungen  erlangt  hat.

KC.  17.

Abgesehen  von  der  vorerörterten  Erweiterung  (§.  16.)  verpflichtet  sich  die
Thüringische  Eisenbahngesellschaft,  auch  sonstige  Bahnanschlüsse  an  die  Bahn  Gera-Eichicht
  zuzulassen,  beziehungsweise  che  eine  Kreuzung  der  Bahn  mittelst  Ueberbrückung
  oder  Unterführung  keinen  Widerspruch  zu  erheben.

Also  geschehen)  doppelt  ausgefertigt  und  unterschrieben.
Erfurt,  den  4.  Dezember  1867.

Die  Direktion  der  Thüringischen

Eisenbahngesellschaft.
(L.  S.)  Weißhaupt.  (L.  S.)  Eggert.
(L.  S.)  Heise.  Kräger.
(L.  S.)  Schambach.  Schmeitzer.

(L.  S.)  Dr.  Reinhard.

N  Seine  Majestät  der  König  von  Preußen,  Seine  Königliche  Hoheit
der  Großherzog  von  Sachsen-Weimar,  Seine  Hoheit  der  Herzog  von  Sachsen-Meiningen,
  Seine  Durchlaucht  der  regierende  Fürst  zu  Schwarzburg=  Rudolstadt
und  Seine  Durchlaucht  der  reierende  Hünst  Reuß  jüngerer  Linie  beschlossen  haben,
eine  Eisenbahn  von  Gera  über  Weida,  Triptis,  Neustadt  a.  d.  O.,  Pösneck,  Saalfeld
  bis  zum  Fuße  des  Thürinzer  Waldes  bei  Eichicht  mit  Inaussichtnahme  späterer
  Fortsetzung  nach  den  zu  den  Mainlinien  führenden  Eisenbahnen  ins  Leben
zu  uusch-  sind  zum  Zwecke  der  Vereinigung  über  ein  derartiges  Unternehmen  und
über  die  Feststellung  der  darauf  sich  beziehenden  Verhältnisse  zu  Bevollmächtigten
ernannt  worden:

von  Seiten  Seiner  Majestät  des  Königs  von  Preußen:

Allerhöchstihr  Geheimer  Ober-Baurath  Julius  Alegander
Theodor  Weishaupt,  All
er-