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Provinz Brandenburg, Kegierungsbezirk Srankfurt
Obligation
des
Gubener Kreises
Littr. M . . ...
uͤber
..... Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund des untten genehmigten Kreistagsbeschlusses
vom 21. Oktober 1868. wegen Aufnahme einer Schuld bis zum Betrage von
9,600 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des
Gubener Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Ahe gültige,
Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von
... Thalern Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt
worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 9,600 Thalern geschieht vom Jahre
1871. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren aus einem zu diesem
Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens fünf Prozent jährlich, unter
Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe
des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1871. ab in dem
Monate Juni jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge-
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Burchstaben,
Nummern und Beträge) sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er-
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs,
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der
Königlichen Regierung zu Frankfurt a. d. O., sowie in dem Staatsanzeiger und
im Gubener Kreisblatte.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 2. Juli, von heute an
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei der Kreis-Kommunalkasse in Guben, und zwar auch in der nach dem Ein-
tritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück-
zu-