Metadata : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

III.  Die  Vorder=  und  Hinterschotten,  sowie  das  Verdeck
  sind  dergestalt  sicher  und  fest,  daß  sie
einen  Zugang  zum  Waarenraume  mittelst
anderer  als  der  unter  I  deklarirten  Luken
oder  sonstiger  Einrichtungen  nicht  gestatten.

    

Die  Richtigkeit  der  vorstehenden  Deklaration,  sowie
daß  außer  den  angeführten  keine  sonstigen  Zugänge
zum  Schiffsraume  und  keine  anderen  geheimen  Behältnisse
  vorhanden  sind,  bescheinige  ich  hierdurch.

Zugleich  erkenne  ich  die  Angabe  hinsichtlich  der
außer  Verschluß  gebliebenen  Waaren  als  richtig  an,
und  übernehme  ich  die  Haftbarkeit  für  die  unveränderte
Erhaltung  des  Verschlusses  und  für  die  Ablieferung
der  Waaren  und  der  Schiffspapiere  an  das  Zollamt
des  Bestimmungsortes.

Luden,  den  2.  Juli  1871.

J.  Howard
Schiffskapitän.

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Richtig  befunden.

Außer  Verschluß  sind  folgende  Waaren  geblieben:
Eine  auf  dem  Deck  befindliche  eiserne  Hobelmaschine.


Rüden,  den  2.  Juli  1871.

Die  Revisionsbeamten:
Overbeck  Quasdorf

Grenzaufseher  Grenzaufseher.

Anleitung  zum  Gebrauch.

+

Die  Deklaration  wird  auf  den  von  der  Zollstelle  unentgeltlich  zu  verabfolgenden  Formularen  ausgestellt.

2.  Die  Zahl  der  Zugänge  zu  !  ist  mit  Buchstaben  vor  der  betreffenden  Benennung  einzuschreiben.  Die
Benennungen  für  nicht  vorhandene  Zugänge  und  die  sonst  nicht  anwendbaren  Stellen  des  Vordrucks

sind  zu  durchstreichen.

Sind  im  Schiffe  noch  andere  als  die  zu  l  bemerkten  Zugänge  vorhanden,  so

sind  dieselben  auf  den  freigebliebenen  Linien  besonders  zu  deklariren.
3.  Der  Schiffsführer  hat  die  Deklaration  zu  unterschreiben.