Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 776 — 
durch Berichtigung hergestellt, so werden die Schlußsummen des Kreis- 
lagerbuchs in das Hauptlagerbuch eingetragen und demnächst ersteres der 
Kreisdirektion mittelst Anschreibens, welches sich über die erfolgte kalkula- 
torische Prüfung und etwaige vorgenommene Berichtigungen der Abschluß- 
arbeiten ausspricht, remittirt, was jedenfalls resp. vor dem 1. Juli oder 
1. Januar geschehen muß.“ 
Das Formular zur Veränderungsnachweisung (Anlage Nachweisung I. zu 
§. 5. der Instruktion B.) ist am Schlusse nur mit der Bezeichnung zu versehen: 
. .. . . .. den. 1n 18. 
Aufsgestellt durch die Kreis-Feuersozietäts-Direktion. 
  
Nr. 7430.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma: 
„Chemische Fabrik Buckau, Aktiengesellschaft in Magdeburg,“ mit dem 
Sitze zu Magdeburg errichteten Aktiengesellschaft. Vom 4. Juni 1869. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 2. Juni 1869. 
die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Chemische Fabrik Buckau, 
Aktiengesellschaft in Magdeburg,“ mit dem Sitze zu Magdeburg, sowie deren Statut 
vom 21. Mai 1869. zu genehmigen geruht. » 
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der 
Königlichen Regierung zu Magdeburg bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 4. Juni 1869. 
Der Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Jacobi. 
  
Redigirt im Büreau des Staals-Ministeriums. 
Berlin, JFedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober Hosbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.