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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen.
Obligation
des Johannisburger Kreises
III. Emission
Littr. ..... W— ..
über.. Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund des unten genehmigten Kreistagsbeschlusses vom
5. Dezember 1868. wegen Aufnahme einer Schuld von 40,000 Thalern bekennt
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Johannisburger Kreises
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu-
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden, und mit fünf Pro-
zent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 40,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1872. ab allmalig innerhalb eines Zeitraums von 37 Jahren aus einem
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des
ganzen Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld-
verschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872. ab in dem Mo-
nate Januar jeden Jahres. Der Keeis behält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die
gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Heseichmung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen
soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei
und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen
Regierung zu Gumbinnen, sowie in der Königsberger Hartungschen Zeitung und
dem Königlichen Staatsanzeiger.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an
zerechnet, mit fünf Prozent jährlich verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück.
hbe der ausg gebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
der Kreis-Kommunalkasse in Johannisburg, und zwar auch in der nach
den Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Cr. 7432. 105% Mit