Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Zur Sicherzei der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Posen, den rnn 18.. 
(Trockener Stempel.) 
Die ständische Eisenbahnkommission des Kreises Posen. 
(Eigenhandige Unterschriften.) 
Provinz Posen, Regierungsbezirk Posen. 
Erster (bis zwoͤlfter) Zins-Kupon, erste Serie, 
zur 
Obligation des Posener Kreises 
Littr. . . .. . M .... 
........... haler...........Silbergrvfcheu. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
en .. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obli- 
fatn für das Kiin vom nn . . ... bis n 
mit (in Buchstaben) Thaleen . . .. Silbergroschen bei der 
Kreiskasse zu Posen. 
Posen, den . . ten ... . ... . . .. 18.. 
(Trockener Stempel.) 
Die staͤndische Eisenbahnkommission des Kreises Posen. 
Anmerkung. Dieser Zinskupon ist unguͤltig, wenn dessen Geldbetrag nicht binnen vier 
Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit ab, erhoben wird. 
Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können 
mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zins- 
kupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten 
versehen werden. 
(Nr. 7443—7444.) Pro-
	        
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