Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zut Oppeln, 
in der Schlesischen Zeitung, im Staatsanzeiger und im Rybniker Kreisblatte. 
Bis zu dem Tage) wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährigen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gobe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse in Nobni! , und zwar auch in der nach dem Ein- 
tritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des 
Kapitals präsentirten Schuldverschreibung sind auch die daz gebörigen Zins- 
kupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins- 
kupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach 
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, 
vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab, nicht erhobenen Zinsen, ver- 
jähren 8 Gunsten des Kreises. 
as Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung 
Theil I. Titel 51. /9. 120. sed. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Rybnik. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch 
soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten 
Besitz der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in 
glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der 
angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Ouittung 
ausgezahlt werden. ' 
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons bis zum 
Schlusse des Jahres 187 4. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinskupons 
auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Rybnik gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie 
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der 
neuen Zinskupons- Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Rybnik, den . ten .. . ... 18.. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rybniker Kreise. 
(Nr. 7450) 115“ Pro-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.