dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zut Oppeln,
in der Schlesischen Zeitung, im Staatsanzeiger und im Rybniker Kreisblatte.
Bis zu dem Tage) wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährigen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gobe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Kommunalkasse in Nobni! , und zwar auch in der nach dem Ein-
tritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des
Kapitals präsentirten Schuldverschreibung sind auch die daz gebörigen Zins-
kupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins-
kupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren,
vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab, nicht erhobenen Zinsen, ver-
jähren 8 Gunsten des Kreises.
as Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung
Theil I. Titel 51. /9. 120. sed. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Rybnik.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch
soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten
Besitz der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in
glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der
angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Ouittung
ausgezahlt werden. '
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons bis zum
Schlusse des Jahres 187 4. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinskupons
auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom-
munalkasse zu Rybnik gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der
neuen Zinskupons- Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter-
schrift ertheilt.
Rybnik, den . ten .. . ... 18..
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rybniker Kreise.
(Nr. 7450) 115“ Pro-