Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Das  vorstehende  Privilegium,  welches  Wir  vorbehaltlich  der  Rechte  Dritter
ertheilen  und  wodurch  für  die  Befriedigung  der  Inhaber  der  Obligationen  eine
Gewährleistung  Seitens  des  Staates  nicht  übernommen  wird,  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung
  zur  allgemeinen  Kenntniß  zu  bringen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Schloß  Babelsberg,  den  24.  Mai  1869.
(I.  S.)  Wilhelm.

Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzen  plitz.  Gr.  zu  Eulenburg.

Drovinz  Schlesien,  Negicrungebezirk  Oppeln.
Obligation
des
Rybniker  Kreises
(III.  Emission)

 

Littr.  .....  —
über
..  ...  Thaler  Preußisch  Kurant.
Auf  Grund  der  unterm  #ee  18.  bestätigten  Kreistagsbeschlüsse  vom

9.  September  1868.  und  24.  Februar  1869.  wegen  Aufnahme  einer  Schuld  von
42,000  Thalern  bekennt  sich  die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  des
Rybniker  Kreises  Namens  des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,
Seitens  des  Gläubigers  unkündbare  Verschreibung  zu  einer  Schuld  vo#  Thalern
  Preußisch  Kurant,  welche  für  den  Kreis  kontrahirt  worden  und  mit  fünf
Prozent  jährlich  zu  verzinsen  ist.  Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von
42,000  Thalern  geschieht  vom  1.  Jamar  1870.  ab  allmälig  aus  einem  zu  diesem
  Behufe  gebildeten  Tilgungsfonds  von  Einem  Prozent  jährlich,  unter  Zuwachs
der  Zinsen  von  den  getilgten  Schuldverschreibungen,  nach  Maaßgabe  des  Tilgungsplanes.
  Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt,)  die  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1870.  ab  in  dem  Monate
Januar  jeden  Jahres.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,  den  Tilgungssonds
  durch  größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche  noch  umlaufende
  Schuldverschreibungen  zu  kündigen.  Die  ausgeloosten,  sowie  die  gekündigten
Schuldverschreibungen  werden  unter  Bezeichnung  ihrer  Buchstaben,  Nummern  und
Beträge,  sowie  des  Termins)  an  welchem  die  Rückzahlung  erfolgen  soll,  öffentlich
bekannt  gemacht.
Diese  Bekanntmachung  erfolgt  sechs,  drei,  zwei  und  Einen  Monat  vor
dem